Erfahren Sie in diesem Beitrag die 8 wichtigsten Fragen rund um die Thematik der Pensionskasse und des AGBR allgemein.

Was sind Arbeitgeberbeitragsreserven?

Arbeitgeberbeitragsreserven sind darauf ausgerichtet, Arbeitgeberbeiträge zu finanzieren. Zudem ist es möglich, sie für Leistungsverbesserungen einzusetzen. Mithilfe eines Verwendungsverzichts lassen sich Sanierungsmassnahmen umgehen.

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, dem Vorsorgewerk mehr als die pro Jahr zu zahlenden Beiträge zu übertragen. Die Führung und Verwaltung der Mittel erfolgt auf einem separaten Konto. Ein kompakter Begriff für diese freiwillige getätigten Beiträge ist Arbeitgeberbeitragsreserve oder kurz AGBR.

Hier schliesst sich die Frage an, warum der Arbeitgeber diese Beiträge im Vorhinein leisten sollte. Das hat einen einfachen Grund: Mithilfe der Arbeitgeberbeitragsreserven lässt sich die Verpflichtung zur Beitragszahlung gegenüber des Vorsorgewerks zu jeder Zeit sicherstellen – damit auch in finanziell schwierigen Situationen. Auf diese Weise profitiert der Arbeitgeber von einem Höchstmass an Flexibilität: Er kann die Beitragszahlungen an seine unternehmerische Finanz- und Ertragslage anpassen. Das wiederum garantiert einen volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Nutzen, da die Zahlungen des Unternehmens sich an die allgemeine Konjunkturlage anpassen lassen. Das dient der Entlastung des Betriebsaufwandes erheblich.

Wie lassen sich Reserven bilden?

Direkt bei der Pensionskasse lässt sich ein Konto für die Arbeitgeberbeitragsreserven eröffnen. Dies erfolgt nach Art. 331 Abs. 3 OR. Die vom Unternehmen geleisteten Arbeitgeberbeitragsreserven verwaltet die Pensionskasse. Somit kann der jeweilige Betrieb darüber nicht mehr frei verfügen. Auch kann er diese Zahlungen von der Pensionskasse nicht mehr zurückfordern. Allerdings kann er sie nach und nach zur Finanzierung künftiger Arbeitgeberbeiträge aufwenden. Die Überweisungen der Reserven sowie die Verwendung richtet der Arbeitgeber direkt an die Pensionskasse.

Wie lassen sich Arbeitgeberbeitragsreserven auflösen?

Ein Unternehmen hat bei seiner Pensionskasse Arbeitgeberbeitragsreserven angelegt. Für die Auflösung des dazugehörigen Kontos zur Weiterverwendung der finanziellen Mittel gibt es zwei Wege:

1. Das Guthaben kann der Betrieb an eine steuerbefreite Vorsorgeeinrichtung übertragen lassen.

2. Das Guthaben wird zur Verbesserung versicherter Leistungen aufgewendet.

Wie lassen sich Arbeitgeberbeitragsreserven zur Steueroptimierung nutzen?

Arbeitgeberbeitragsreserven sind für den Betrieb auch aus steuerlicher Sicht hilfreich. So lässt sich dadurch der Gewinn drücken, was wiederum zur Optimierung der betrieblichen Steuerlast führt.

Das Unternehmen profitiert von der Möglichkeit, Arbeitgeberbeitragsreserven in der Höhe von drei bis höchstens fünf Jahresbeiträgen zu tätigen. In Form eines einmaligen Einzahlens oder über diverse Steuerperioden hinweg lassen sich die Beiträge auf das Konto transferieren.

Wie hoch die Arbeitgeberbeitragsreserve ist, hängt letztlich von den Konditionen der betreffenden Steuerbehörde ab. Für die steuerliche Zulässigkeit der AGBR-Bildungen ist eigens der jeweilige Arbeitgeber zuständig. Deswegen liegt es an ihm, sich direkt bei seiner Steuerbehörde zu melden.

In diesem Zusammenhang ist ein weiterer Punkt wichtig: der Zeitpunkt der Einzahlung, damit die AGBR steuerwirksam sind. Dieser hängt entscheidend von dem jeweiligen Kanton ab. So akzeptieren einige Kantone ein Abgabedatum, welches auf den gleichen Termin fällt wie die Abgabe der Steuererklärung. Hierzu ein Beispiel: Unternehmen A muss seine Steuerklärung für das Steuer- und Geschäftsjahr 2022 bis Ende Juni 2023 eingereicht haben. Dann kann dieser Betrieb noch im Mai 2023 in die AGBR einzahlen. Diese Zahlungen werden unter Einsatz einer Aufwandsabgrenzung noch für das Steuer- und Geschäftsjahr 2022 steuerwirksam.

Achtung: Wie bereits erwähnt, variiert die Steuerpraxis von Kanton zu Kanton. Jedes Unternehmen ist selbst dafür verantwortlich, sich mit der Steuerpraxis seines jeweiligen Kantons auseinanderzusetzen.

Wie steht es bei den AGBR-Konti mit der Verzinsung?

Das Unternehmen profitiert von einer Verzinsung der AGBR-Konti. Für gewöhnlich erhält es einen erheblich höheren Zinssatz, als es bei einem regulären Post- oder Bankkonto gäbe. Wie hoch der Zinssatz ist, wird von dem Stiftungsrat jedes Jahr festgelegt.

Was passiert mit den AGBR, wenn es zur Betriebseinstellung kommt?

Kommt es zur Betriebseinstellung und gibt es folglich keine Arbeitnehmenden mehr, erfolgt keine Rückerstattung der AGBR an den Arbeitgebenden.

Stattdessen bewirken die Auflösung der Anschlussvereinbarung sowie das damit einhergehenden Wegfallen des Vorsorgekollektivs und der Arbeitgeberfunktion eine Änderung der Qualifikation des angehäuften Vermögens in Form der AGBR. Jetzt ist es kein „spezifisch zweckgebundenes Vermögen“ mehr, sondern aus ihm wurde ein sogenanntes „frei gewordenes Vermögen“.

Lassen sich die AGBR nicht mehr gemäss ihres Bestimmungszwecks verwenden, erfolgt eine Zuführung der finanziellen Mittel nach angemessenen sowie objektiven Merkmalen an die Versicherten. Bei diesem Schritt findet auch eine Berücksichtigung von ehemaligen Versicherten und Arbeitnehmenden statt – bis zu einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren vor Betriebsauflösung.

Was sind die Vorteile und Nachteile von Arbeitgeberbeitragsreserven?

Zu den Vorteilen gehört, dass das Unternehmen den kompletten einbezahlten Betrag vollumfänglich als „geschäftsmässig begründeter Aufwand“ vom Unternehmensgewinn abziehen kann. Somit reduziert sich die Steuerlast. Darüber hinaus kann ein Unternehmen dank der AGBR in guten Jahren Reserven für die Arbeitgeberbeiträge bilden. Dies schenkt ein hohes Mass an Sicherheit. In wirtschaftlich schlechten Zeiten kann das Unternehmen dann diese bereits geleisteten Zahlungen für das Finanzieren der Arbeitgeberbeiträge heranziehen.

Der Nachteil der AGBR liegt in ihrer Zweckgebundenheit. Diese Reserven dienen ausschliesslich zur Finanzierung künftiger Arbeitgeberbeiträge. Eine Rückerstattung an den Betrieb ist nicht möglich.

Was geschieht mit den AGBR bei einem Pensionskassenwechsel?

Wechselt das Unternehmen die Pensionskasse und kommt es somit zur Auflösung der Anschlussvereinbarung mit der bisherigen Pensionskasse, erfolgt eine Übertragung des Saldos der AGBR an die neue Pensionskasse.

Bär

«Wir binden niemandem einen Bären auf.»