Die Leistungen einer Pensionskasse - auf was ist zu achten ist
Das 3-Säulen-Modell
Unser Vorsorgesystem beruht auf dem 3-Säulen-Modell. Bei der 1. Säule handelt es sich um die staatliche Vorsorge, namentlich die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV), welche das Existenzminimum sichern soll. Eine Ergänzung dazu bildet die 2. Säule in Form der beruflichen Vorsorge, welche umgangssprachlich oft auch nur als «Pensionskasse» bezeichnet wird. Ebenfalls der zweiten Säule zuzuordnen ist die berufliche Unfallversicherung (UVG). Das Ziel der 2. Säule ist es, den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Last but not least bildet die freiwillige und private Vorsorge die 3. Säule. Sinn und Zweck dieser ist die Schliessung von individuellen Vorsorgelücken.
Die Leistungen der Pensionskasse kann somit in zwei Bereich eingeteilt werden: Altersleistungen und Risikoleistungen.
Altersleistungen
Erklärung Sparprozess
Nach Gesetz (BVG) beginnt der Sparprozess ab dem 25. Altersjahr, wobei ein Mindesterwerbseinkommen (Eintrittsschwelle) von CHF 21'510 (Stand 2022) erzielt werden muss. Bis zum ordentlichen Rentenalter von aktuell 65 Jahren für Männer und 64 Jahren für Frauen werden dabei mittels einer altersabhängigen Skala Sparbeiträge erhoben. Diese sehen aktuell wie folgt aus:
- Alter 25-34: 7%
- Alter 35-44: 10%
- Alter 45-54: 15%
- Alter 55-64/65: 18%
Diese Sparbeiträge werden zu mindestens 50% durch den Arbeitgeber mitfinanziert. Dabei handelt es sich um die gesetzlichen Mindestanforderungen. Ein weitergehender Sparprozess kann definiert werden, wobei man in diesem Zusammenhang von überobligatorischen Leistungen spricht.
Verzinsung Alterskapital
Das mittels Sparprozess angesparte Altersguthaben wird jährlich verzinst. Der Bundesrat legt dabei jährlich einen Mindestzinssatz fest. Dieser beträgt aktuell 1% (Stand 2022). Der festgelegte Mindestzins muss von allen Vorsorgeeinrichtungen (Pensionskassen) eingehalten werden – jedoch nur auf dem gemäss gesetzlichen Mindestanforderungen angesparten Kapital. Bei der Verzinsung von überobligatorischen Guthaben haben die Pensionskassen freie Hand.
Aufgrund des langfristigen Sparprozesses zwischen dem 25. und 64/65. Altersjahr hat dabei die Höhe der Verzinsung einen massgeblichen Einfluss auf das Endaltersguthaben (Zinseszinseffekt) und somit im Endeffekt auf die Höhe der Altersrente.
Umwandlungsätze
Das mittels Sparbeiträgen inkl. Zinsen angesparte Kapital wird mit einem festgelegten Prozentsatz (Umwandlungssatz) im Rentenalter in eine Altersrente umgerechnet. Analog der Verzinsung existiert auch hier eine gesetzliche Mindestanforderung. Der aktuelle Umwandlungssatz beträgt hierbei 6.8%, wobei dieser lediglich für das obligatorisch angesparte Kapital gilt. Auf dem überobligatorischen Guthaben können tiefere Umwandlungssätze bestimmt werden. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung wird der Umwandlungssatz aktuell politisch kontrovers diskutiert.
Rente oder Kapital
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sehen vor, dass mindestens 25% des angesparten Altersguthabens in Kapitalform bezogen werden kann. Überobligatorisch angespartes Guthaben ist davon ausgeschlossen. Hierbei können die Pensionskassen auch vollen Kapitalbezug vorschreiben. Bei der Wahl der Pensionskasse sollten dabei die Bedingungen vorgängig genau geprüft und verglichen werden.
Risikoleistungen
Bei einer dauernden Erwerbsunfähigkeit oder im Todesfall infolge eines Unfalles werden Leistungen durch die Unfallversicherung erbracht. Im Krankheitsfall ist die Pensionskasse leistungspflichtig. Die Möglichkeiten zur Festlegung der versicherten Leistungen sind weitreichend, wobei auch in diesem Bereich gewisse gesetzliche Vorgaben erfüllt werden müssen. Massgebend für die Ausgestaltung der Leistungen ist dabei das Bedürfnis und der Bedarf des Personals als Kollektiv.
Analog privat abgeschlossenen Versicherungen (z.B. Lebensversicherung oder Rente bei Erwerbsunfähigkeit) lohnt es sich auch hier die Prämien zu vergleichen.
«Wir binden niemandem einen Bären auf.»