In unserem neuesten Beitrag erfahren Sie Wissenswertes rund um die Thematik der Pensionskasse und BVG-Reform 21.

Pensionskasse: Aktuelles zur BVG-Reform 21

Die Schweiz besitzt ein fundiertes Sozialversicherungsnetz. Sein Grundkonzept erfordert wegen der demografischen Entwicklung eine umfangreiche Konsolidierung. Dieses betrifft nicht nur die 1. Säule des Systems und damit den Bereich der Alters- und Hinterlassenenversicherung, sondern ebenfalls die 2. Säule und damit die berufliche Vorsorge bzw. Pensionskasse. Die Reform zielt auf eine Absicherung der Renten sowie Teilzeitbeschäftigten ab. Gleichzeitig soll sie die Finanzierung stärken. Ihr unabhängiger Versicherungsbroker BTAG Bern informiert.

Hintergründe zur BVG Reform für beständige Renten der Pensionskassen

Die berufliche Vorsorge und damit die Pensionskasse sieht sich grundlegenden Herausforderungen konfrontiert:

  • Wegen der tiefen Zinsen ist es erheblich schwieriger, Renditen zu erreichen.
  • Die Bevölkerung der Schweiz überaltert.
  • Das Gesetz passt nicht mehr zu den aktuellen sowie künftigen Entwicklungen in den Bereichen Arbeitswelt sowie Gesellschaft.

All dies bewirkt erhebliche Vorsorgelücken, die insbesondere die Personen treffen, die ein geringeres Einkommen haben und Teilzeit arbeiten. Aufgrund dieser Sachlage trafen der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Schweizerische Gewerkschaftsverbund und Travail.Suisse eine Vereinbarung, die das Grundproblem lösen soll. Dieser Sozialpartnerkompromiss trägt den Namen BVG 21. Mithilfe des Kompromiss-Modells kommt es zur Senkung des rentenbildenden Umwandlungssatzes. Darüber hinaus stellt es das Rentenniveau im Obligatorium sicher und optimiert die Absicherung der Renten von Bürgern mit geringem Einkommen und Teilzeitbeschäftigten. Um die Berücksichtigung vielfältiger Interessen zu garantieren, erfolgt eine Modernisierung des BVG.

3 Basiselemente der Reform

Durch die Implementierung der Reformvorlage BVG 21 tritt eine Senkung des Umwandlungssatzes ein. Das derzeitige Leistungsniveau behält seine Gültigkeit. Die leistungs- und beitragsseitigen Massnahmen sorgen dafür, dass Geringverdiener und Teilzeitbeschäftigte in Zukunft mehr Rente aus der Pensionskasse beziehen. Das trifft vornehmlich auf Frauen zu, da sie vermehrt in Teilzeit arbeiten und damit geringere Löhne erhalten. Eine Mischung aus lediglich zwei Altersgutschriften – ein geringerer Koordinationsabzug und ein solidarisch finanzierter Zuschlag bei der Rente - ebnet für dieses Ergebnis den Weg.

Senkung des Mindestumwandlungssatzes: vorher 6,8 % und jetzt 6 %

Der Umwandlungssatz legt die Höhe der Rente fest.Die tiefen Renditen sowie die erhöhte Lebenserwartung bewirken eine Absenkung des Umwandlungssatzes. Der Gedanke liegt nah, dass damit die Renten der Pensionskassen sinken. Um dem entgegenzuwirken, kommen Kompensationsmassnahmen zum Einsatz.

Um Rentenniveau beizubehalten Rentenzuschlag

Jeder Neurentner der 2. Säule bezieht einen Rentenzuschlag. Es gibt diesen als Fixbetrag und neben der BVG-Rente. Aufgrund dieses Zuschlags ist es möglich, das Niveau der Rente im BVG-Obligatorium zu halten. Die Rentensituation von Geringverdienern und Personen in Teilzeit lässt sich so stärken.

Die Höhe des Rentenzuschlags orientiert sich am Ziel des Leistungserhalts. Die Werte reichen von CHF 100.- bis CHF 200.-. Die Zuschlagshöhe ist nicht daran gekoppelt, ob das Senken des gesetzlichen Umwandlungssatzes eine reduzierte Rente bewirkt oder nicht.

Die Frage liegt nahe, wie die Finanzierung des Rentenzuschlags erfolgt. Hierfür greift der Gesetzgeber auf ein solidarisches Prinzip zurück: zu 50 % von den Arbeitgebern und zu 50 % von den Arbeitnehmenden über 0,5 Lohnbeitragsprozente auf das Einkommen der BVG-Versicherten (bis zu einem Wert von CHF 850‘000.-). Die Vorsorgeeinrichtungen erheben den Lohnbeitrag direkt. Dann überweisen sie das Geld an den Sicherheitsfonds BVG. Der Sicherheitsfonds wiederum öffnet davon einen Fonds, um im nächsten Schritt die Zuschläge über die Pensionskassen an die Personen auszuzahlen, die darauf einen Anspruch haben.

Eine Modernisierung zur Entlastung der Schwächsten

Die Modernisierung bildet die neue Arbeitswelt nach. Sie soll dazu führen, dass Personen mit geringen versicherten Löhnen eine bessere Absicherung erhalten. Gleichzeitig zielt die Modernisierung auf eine Entlastung der älteren Arbeitnehmenden ab, indem ihre Beiträge weniger stark ansteigen.

Die Revision bringt eine Halbierung des Koordinationsabzugs. Dies führt zu einer Erhöhung des versicherten Lohns. Somit verbessern sich die Leistungen für Geringverdiener und Teilzeitbeschäftigte. Beachtenswert ist hierbei, dass dieser Schritt gleichzeitig höhere Lohnabgaben bedeutet. Um den Koordinationsabzug besser zu verstehen, sei hier ein Beispiel angeführt: Beläuft sich der Bruttolohn auf CHF 48‘000.- im Jahr, sind nach dem Koordinationsbezug nur CHF 22'905.- versichert. In Zukunft sollen es 55 % mehr sein, was in diesem Beispiel CHF 35'452.- wären.

Glättung der Lohnbeitragssätze: Anpassung Altersgutschriften

Durch den Einsatz des neuen Modells soll es möglich sein, die Lohnbeitragssätze von jungen sowie älteren Arbeitnehmenden zu glätten. Im Detail heisst dies, dass Arbeitnehmende ab einem Alter von 45 Jahren nicht von steigenden BVG-Beiträgen betroffen sind. Dies zielt auf die Eliminierung eines grossen Bedenkens ab: Die höheren Altersgutschriften könnten die Berufschancen der älteren Arbeitnehmenden schmälern.

In den Altersgruppen 25 bis 44 greift eine Altersgutschrift in der Höhe von 9 % auf das BVG-pflichtige Gehalt. Ist die Person älter als 45 Jahre alt, beläuft sich die Altersgutschrift auf 14 %.

Haben Sie Fragen zur Pensionskasse oder suchen nach massgeschneiderten Lösungen zu überzeugenden Konditionen? Dann sind wir von der BTAG Bern gern für Sie da. Als unabhängiger Versicherungsbroker mit langer Erfahrung arbeiten wir mit allen bedeutenden Versicherungen und Pensionskassen leistungsstark zusammen. Sprechen Sie uns an!

Bär

«Wir binden niemandem einen Bären auf.»