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Erwerbsleben

Steuerplanung im Erwerbsleben

Der Staat fördert das Sparen fürs Alter mit verschiedenen Anreizen.

So können freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse und in die Säule 3a vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Zudem sind die Zinserträge auf diesen Vorsorgegeldern steuerfrei, und auf dem Guthaben wird keine Vermögenssteuer verrechnet. Erst beim Bezug des Vorsorgekapitals sind Steuern zu bezahlen.
Für die optimale Steuerplanung sind wir die Profis.

Daniel Derendinger

Steuerplanung

Ich bin Ihr Ansprechpartner, wenn es um das Thema Steuerplanung geht.

Kontaktieren Sie uns Funkstrasse 118 , Postfach 370, 3084 Wabern
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