So können freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse und in die Säule 3a vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Zudem sind die Zinserträge auf diesen Vorsorgegeldern steuerfrei, und auf dem Guthaben wird keine Vermögenssteuer verrechnet. Erst beim Bezug des Vorsorgekapitals sind Steuern zu bezahlen.
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