Bei hohen Beträgen geht oft ein Viertel oder gar die Hälfte der Erbschaft an den Staat, wenn der Erblasser nicht rechtzeitig geeignete Massnahmen eingeleitet hat.
Die Steuersätze unterscheiden sich von Kanton zu Kanton stark. Wenn Konkubinatspartner in einen steuergünstigen Kanton umziehen, lassen sich die Erbschaftssteuern deutlich verringern.
Eine Alternative ist der Kauf eines Hauses in einem steuergünstigen Kanton, das man dann vererben oder verschenken kann. Immobilien werden an ihrem Standort versteuert.
Im Weiteren kann ein verschenkter Gegenstand mit einer Nutzniessung belegt werden. Dadurch vermindert sich die Höhe der Schenkung um den kapitalisierten Wert der Nutzniessung.
Je nach Verwandtschaftsgrad lassen sich auch Erbschaftssteuern sparen, indem man Vor- und Nacherben einsetzt.
Oder man investiert in Versicherungen. Leistungen an die Hinterbliebenen aus Sozialversicherungen und privaten Lebensversicherungen fallen in der Regel nicht unter die Erbschaftssteuer.
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