Mindestens ein Viertel des obligatorischen Altersguthabens dürfen die Versicherten als Kapitalleistung beziehen. Viele Pensionskassen bieten ihren Versicherten an, mehr als ein Viertel oder sogar das gesamte Altersguthaben in Kapitalform zu beziehen.
Diese Frage lässt sich nicht allgemein gültig beantworten. Je nach Wunschvorstellungen und Zielen oder je nach Familien- und Vermögenssituation kann diese oder jene Lösung richtig sein.
Sowohl der Kapital- als auch der Rentenbezug haben gewisse Vor-und Nachteile. Deshalb wählen immer mehr Personen einen Mittelweg.
Welche Variante für Sie die richtige ist, muss rechtzeitig und seriös abgeklärt werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Ich bin Ihr Ansprechpartner, wenn es um das Thema Pensionsplanung geht.