Der Hauskäufer zahlt höhere Hypozinsen als bei der Variante mit Bezug, die PK-Leistungen im Alter bleiben aber unverändert erhalten. Spätestens bis zur Pensionierung muss die Hypothek um den verpfändeten Betrag reduziert sein.

Ich bin Ihr Ansprechpartner, wenn es um das Thema Finanzierung von Wohneigentum geht.